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Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilardarlehen nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO wurde durch die Industrie- und Handelskammer Osnabrück- Emsland- Grafschaft Bentheim erteilt. Wir sind als Vermittler von Immobilardarlehen unter der Nr. D-W-162-FUNU-38 im Vermittlerregister registriert. Die Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses, Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen Darlehen, sowie Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume- und gewerbliche Räume gemäß § 34c Absatz 1 der GewO wurde vom Landkreis Osnabrück erteilt.
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